Sandra Haut spricht über:
“Schwellenfreiheit vs. Überrollbarkeit – wie barrierefrei darf’s denn künftig sein?”
In Deutschland ist entsprechend DIN 18040 die Schwellenhöhe alleiniges Kriterium für eine barrierefreie Passierbarkeit, dabei ist die Überrollbarkeit gerade für Nutzer von Rollstühlen und Rollatoren wesentlicher. Das ift Rosenheim hat ein Verfahren entwickelt, wie die Überrollbarkeit von Schwellen objektiv ermittelt und klassifiziert werden kann.
Vita:
Sie ist seit 2017 am ift Rosenheim als Projektingenieurin im Bereich Forschung und Entwicklung tätig. Sie betreut dort verschiedene Forschungsprojekte wie z.B. zur Bewertung der Barrierefreiheit von Bauelementen und zur Einbruchhemmung mit hochwärmedämmendem Ziegelmauerwerk.



